Forum-Gewerberecht

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 Moin  

an alle. Zum Thema "Vereinsgaststätte" wurde hier schon einiges gesagt. Im GastG und in dem für uns gültigen GastG LSA sind die Defintionen für eine Gaststätte klar gefasst. Dennoch gibt es bei uns Vereine, die einen illegalen Gaststättenbetrieb betreiben. Bisher wurde das mehr oder weniger toleriert. Problematisch wurde es, da sich Besucher jener Örtlichkeit beim Lebensmittelamt über die dortigen hygienische Zustände beschwert haben. Wir möchten nun geordnete Verhältnisse herstellen, den Verein aber möglichst wenig belasten.

[B]Einige Fakten zum bisherigen Zustand:[/B]
- Der Verein verkauft die Getränke/Speisen bisher weit über dem Einkaufspreis.
- Betrieb ist unregelmäßig geöffnet (keine festen Öffnungszeiten, meist aber täglich).
- Von außen (Straße) nicht als Gaststätte ersichtlich.
- Auf dem Gelände befand sich eine Preisliste im Schaukasten.
- Meist wird nur an die Mitglieder verkauft, manchmal an Gäste, bei größeren Spielen auch an eine größere Anzahl von Gästen (dabei wird auch gegrillt).

[B]Dem Verein wurden zwei mögliche Optionen mitgeteilt.[/B]
Nr. 1: Den gewerblichen, mit Gewinnerzielungabsicht ausgelegten Betrieb einzustellen und die Getränke und Speisen zum Einkaufspreis abzugeben. Zu größeren Spielen könnte eine (kostenpflichtige) vorrübergehende Gaststättenerlaubnis beantragt werden.
Nr. 2: Eine reguläre Gaststättenanzeige mit Alkoholausschank.

[I]Option 2 halte ich für die sinnvollere. Allerdings stellen sich uns noch einige Fragen:[/I]
- Bei Anmeldung einer Gaststätte über einen Verein, ist dies sicherlich nicht das Problem. Wer ist aber gesetzlicher Vertreter? Der (komplette) Vorstand? Sind alle im Vorfeld auf ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen, oder nur der Verein selbst?
- Sind Änderungen des gesetzlichen Vertreters (bzw. des Vorstandes) uns mitzuteilen? Ist dann erneut eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen?
- Der Verein hat Sorgen, dass nun weitere Kosten auf diesen zukommen (z.B. Steuern). Ist damit zu rechnen? Gewerbesteuer dürfte erst ab 35.000 € Einnahmen/Jahr fällig werden.
- Wer darf in der Vereinsgaststätte arbeiten? Nur die gesetzlichen Vertreter, oder jedes Mitglied des Vereins? Eventuell sind ja auch Gesundheitszeugnisse beim Umgang mit Lebensmitteln notwendig.
- Wir möchten den Verein so gut wie möglich fit für den Gaststättenbetrieb machen, daher wäre ich über weitere Hinweise dankbar.


Beste Grüße,



Gepostet am 10.08.2015 um 10:20 von:
Benutzer: Der Präsident
Der Original-Beitrag :
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