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» Änderung § 56a GewO / Wanderlager «

[quote][i]Original von jonas kuckuk[/i]
Außerdem halte ich das Verbot von den vorgeschlagenen Produkten für absurd und sinnlos. Im nächsten Jahr bringen die ein neues Produkt auf den Markt, welches dann eben nicht unter das Verbot fällt.
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Stimme nicht zu. Verkäufe docken an die lädierte Gesundheit der Senioren an, deswegen waren Waren mit Gesundheitsbezug sinnvoll. Ein Ausweichen kann es dabei nicht geben.

[quote][i]Original von jonas kuckuk[/i]
Grundsätzlich gibt es Betrug, auch bandenmäßigen, auch in anderen Gewerbeformen. Sich hier nur auf das Wanderlager zu beschränken und das Problem des Betruges, der Nötigung, der Täuschung, ... nicht auch strafrechtlich zu verfolgen halte ich eher für überprüfbar und sinnvoll.
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Bei den Wanderlagern, gegen die sich der Gesetzentwurf richtet, beträgt die Quote unseriösen bis betrügersicher an die 100%. Der vergleich mit anderen Branchen hinkt also.

Das Strafrecht ist vom Grundsatz her natürlich anwendbar, scheitert aber in der Lebenswirklichkeit sehr oft daran, dass die Zeugen nicht zuverlässig genug sind.

[quote][i]Original von jonas kuckuk[/i]
Die beste Waffe dagegen ist eben Aufklärung.
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Trifft nicht zu, denn diese wird seit Jahren betrieben. Die in erster Linie schutzbedürftigen Senioren und unter ihnen eine Reihe, deren geistiger Leistungszenit lange überschritten ist, verinnerlichen die Informationen nicht mehr. Manchen glauben sogar auf aggressive Art und Weise an das Geschriebene. Hier wird auch deswegen so gegen die Abzocke gekämpft, weil wir es mit einer besonderen Opfergruppe zu tun haben.

[quote][i]Original von jonas kuckuk[/i]
Der neue Entwurf des Wettbewerbserechts und eine neue und endlich definierte Form der Lauterbarkeit, könnte hier auch greifen.
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Illusion. Das Wettbewegsrecht setzt immer voraus, dass der Sünder bekannt und erreichbar ist. Das ist hier in 0% der Fälle so. Dafür hat Wettbewerbsrecht noch nie getaugt.

[quote][i]Original von jonas kuckuk[/i]
Ein gutes Gesetz solte immer im Interessensausgleich aller Beteiligten, also dem Staat und seinen Behörden, den Verbrauchern und Gewerbetreibenden entstehen. Und das Gesetz darf natürlich nicht die Prinzipien des Gesetzes (Berufsfreiheit/Verbraucherschutz) verstoßen.
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Mit einer Branche, die wirklich zu 100% betrügt kann es keinen Ausgleich geben.

Ich setze Ihrer Thesen Mal eine andere entgegen:

Die Kultur einer Nation erkennt man an ihrem Umgang mit älteren Menschen!



Gepostet am 05.08.2015 um 12:31 von:
Benutzer: Civil Servant
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