Forum-Gewerberecht

» Änderung § 56a GewO / Wanderlager «

Hallo Forum,

Das man den Behörden mehr Gehör schenkt, da bin ich ganz auf Ihrer Seite.
Aber es gibt eben auch noch etliche legale Wanderlager, die durch eine solch schlecht gemachten Gesetzesentwurf im Mitleidenschaft gezogen werden und Gehör finden sollten.
Außerdem halte ich das Verbot von den vorgeschlagenen Produkten für absurd und sinnlos. Im nächsten Jahr bringen die ein neues Produkt auf den Markt, welches dann eben nicht unter das Verbot fällt.


Grundsätzlich gibt es Betrug, auch bandenmäßigen, auch in anderen Gewerbeformen. Sich hier nur auf das Wanderlager zu beschränken und das Problem des Betruges, der Nötigung, der Täuschung, ... nicht auch strafrechtlich zu verfolgen halte ich eher für überprüfbar und sinnvoll.

Die beste Waffe dagegen ist eben Aufklärung.

Der neue Entwurf des Wettbewerbserechts und eine neue und endlich definierte Form der Lauterbarkeit, könnte hier auch greifen.

Ein gutes Gesetz solte immer im Interessensausgleich aller Beteiligten, also dem Staat und seinen Behörden, den Verbrauchern und Gewerbetreibenden entstehen. Und das Gesetz darf natürlich nicht die Prinzipien des Gesetzes (Berufsfreiheit/Verbraucherschutz) verstoßen.



Gepostet am 04.08.2015 um 12:33 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97446#post97446


Beitrags-Print by Breuer76