Forum-Gewerberecht

» Änderung § 56a GewO / Wanderlager «

Kann mich meinen Vorrednern der Behörden nur anschließen.
Eine Beteiligung der betroffenen Gewerbetreibenden halte ich für vollkommen unsinnig.

Die Gewerbetreibenden, die ihrem "Handwerk" ordnungsgemäß nachkommen, brauchen Sanktionen nicht befürchten.

Aber der Hinweis von Civil Cervant auf "bandenmäßig-gewerbsmäßig agierende Kriminelle" trifft die Situation vollumfänglich.

Eine derart organisierte Form des unmittelbaren Verbraucher-Betrugs, der im allgemeinen auch als solcher bekannt ist und dennoch kaum unterbunden werden kann, ist im Gewerberecht nahezu einmalig.

Meine Unterstützung findet das Gesetz in jederlei Hinsicht; schon allein aufgrund der offensichtlichen Erforderlichkeit.



Gepostet am 04.08.2015 um 10:59 von:
Benutzer: master_phk
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