Forum-Gewerberecht

» Änderung § 56a GewO / Wanderlager «

[quote][i]Original von jonas kuckuk[/i]
Deswegen bin ich der Meinung, dass nicht nur mir den Praktikern (hier den Kollegen aus den Ämtern), sondern auch mit den Betroffenen Gewerbetreibenden und den Verbrauchern gesprochen wird.
[/quote]

Die betroffenen Gewerbetreibenden sind bandenmäßig-gewerbsmäßig agierende Kriminelle. Ich bin nicht der Meinung, dass man diese mit einbeziehen sollte.

Da kann man gleich das Medellin-Kartell befragen, wenn die nächste Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ansteht.

Die Verbraucher haben keine rechtlichen Vorstellungen. Die Opfer haben zum Teil bis heute nicht verstanden, dass sie betrogen worden sind. Die mit einzubeziehen, macht auch keinen Sinn.

Wichtig sind zwei Dinge:
1. Die Ausgangssituation muss richtig beschrieben und erkannt worden sein.
2. Das Gesetz muss in der Lebenswirklichkeit wirksam gegen die erkannten Missstände sein.

Nr. 1. haben die Bayern gut gemacht.
Nr. 2 leider nicht.



Gepostet am 31.07.2015 um 08:21 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97409#post97409


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