Forum-Gewerberecht

» Änderung § 56a GewO / Wanderlager «

Deswegen bin ich der Meinung, dass nicht nur mir den Praktikern (hier den Kollegen aus den Ämtern), sondern auch mit den Betroffenen Gewerbetreibenden und den Verbrauchern gesprochen wird.

Der Neue Entwurf zum sogenannten ProsSchutzgesetz zeigt auf, das hier nur der Seite der Sexworkgegener Beachtung findet und ein weiteres unzulässiges, absurdes Gesetz auf den Weg kommt.
Allein die Kondompflicht ist praktisch nicht vollziehbar. Die mM nach überzogene Meldepflicht führt ebenso zu langen Schlangen in den Gewerbeämtern und verlangt dann noch Beratungspflichten, von denen völlig unklar ist, wer das denn noch leisten soll.

Und die aller wichtigtse Frage, ob das Gesetz denn tatsächlich den gewünschten Zweck erfüllt ......



Gepostet am 30.07.2015 um 18:27 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
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