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Hallo nach Herzogenrath,

bei Steuerschulden aus dem Juli 2005 würde ich noch kein Widerrufsverfahren einleiten. Vielmehr würde ich den Betreiber der Schank-und Speisewirtschaft, Schank-oder Speisewirtschaft oder nur Schank-oder nur Speisewirtschaft mitteilen, dass ein entsprechender Antrag vorliegt und dass sich die Leute mal schnellstens wegen Ratenzahlungen an den Sachbearbeiter beim Finanzamt wenden sollen.

Die armen Kollegen werden ja auch gedrückt und müssen "Ergebnisse" abliefern und deswegen kommen diese Anträge auf Untersagung immer früher.

Und auch hier gilt für mich das Motto: "Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man loofen."

Sonnige Grüße aus Kierspe

Boshamer



Gepostet am 28.10.2005 um 10:32 von:
Benutzer: Boshamer
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