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Wenn das Unternehmen in der Insolvenz weitergeführt wird, scheint die Fortführung des Betreibers aus der Sicht des Gutachters und er Gläubigerversammlung ja wirtschaftlich sinnvoll zu sein. Dann sind selbstverständlich auch alle damit verbundenen öffentlich- rechtlichen Pflichten zu erfüllen. Weshalb sollte es da einen "Bonus" zu Lasten der Allgemeinheit (und insbesondere des Verbraucherschutzes) geben?



Gepostet am 30.07.2015 um 11:50 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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