Forum-Gewerberecht

» Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes «

Hallo,

ein Fall für § 34f GewO liegt aber nur vor, wenn das Nachrangdarlehen als [I]Vermögensanlage[/I] öffentlich angeboten wird.



Gepostet am 27.07.2015 um 15:08 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97330#post97330


Beitrags-Print by Breuer76