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Schon klar, aber was qualifiziert diese Art von Grundbuch-Nachrangdarlehen zur Finanzanlage im Sinne von § 34 f GewO? Sprich sonstige Vermögensanlage?

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Na klar! Wenn ich fremdes Geld (Darlehen) in mein Grundbuch eintrage, ist es in dem Moment für den Geldgeber eine Investition mit erhöhtem Ausfallrisiko. Hab ich die 25.000 Euro als echtes Eigenkapital, brauch ich ja kein Darlehen. Derjenige, der mir das Geld leiht, hat ja finanziert und trägt das hohe Risiko. Manchmal steht man echt auf'm Schlauch...

Also ist es ein 34-f-pflichtiges Gedöns. Aber mach das mal jedem klar...



Gepostet am 27.07.2015 um 15:05 von:
Benutzer: LKL34cfhi
Der Original-Beitrag :
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