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Hatte gerade eine Anfrage einer 34-c-Darlehens-Vermittlerin:

Sie bietet Immobilienfinanzierungen an, die als Nachrangdarlehen im Grundbuch nachrangig stehen. Damit wird die Eigenkapitalquote erhöht, da Bausparkassen und Banken nun vorrangig sind und weniger Risiko haben.

Das ist ja jetzt was völlig anderes als Darlehen an Firmen zu geben, die im Falle einer Insolvenz nachrangig behandelt werden.

Letzteres ist ja eine Finanzanlage mit erhöhtem Ausfallrisiko. Aber das nachrangige Darlehen im Grundbuch...?

Kann mir dazu jemand was sagen? Oder ist Nachrangdarlehen = Nachrangdarlehen?



Gepostet am 27.07.2015 um 14:50 von:
Benutzer: LKL34cfhi
Der Original-Beitrag :
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