Forum-Gewerberecht

» Änderung § 56a GewO / Wanderlager «

 Moin    Moin  

Bayern hat eine begrüßenswerte Gesetzesinitiative mit dem [B][I]Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe[/I][/B] in den Bundesrat eingebracht.

Schwerpunkte der geplanten Änderungen sind: [list]
[*]Abschaffung der Befreiung von der Anzeigepflicht nach § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO für ausländische Veranstalter
[*]Erweiterung der Anzeigepflichten zu grenzüberschreitenden Veranstaltungen, zu den Beförderungsleistungen, Abfahrtsorten und -zeiten …
[*]Erweiterung der Vertriebsverbote auf Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte und Reisen
[*]Erhebliche Erweiterung des Bußgeldrahmens
[/list]
Der Entwurf befindet sich derzeit zur Beratung in den Ausschüssen des Bundesrates.
Entwurf BR-Drs. 300/15 vom 23.06.2015 > [URL=http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2015/0300-15.pdf]   [/URL]



Gepostet am 26.07.2015 um 07:55 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97317#post97317


Beitrags-Print by Breuer76