Forum-Gewerberecht

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Es handelt sich oftmals um sogenannte Sondernutzungen.

Regelungen hierzu sind landesspezifisch.

Der Verweis auf die Gemeinden ist ebenfalls korrekt, da diese die nähere Ausgestaltung insbesondere in Bezug auf die Gebührenerhebung vornehmen und parallel für die Genehmigungserteilung zuständig sind.



Gepostet am 24.07.2015 um 11:59 von:
Benutzer: master_phk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97308#post97308


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