Forum-Gewerberecht

» Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes «

Vielen Dank für die wirklich nützlichen Hinweise hier im Forum, die dieses undurchsichtige Thema etwas erhellen.  Respekt  

Der gepostete Beitrag der IHK Heilbronn ist pures Gold wert.  anbeten  
So werden diese merkwürdigen Begriffe mal auf Deutsch erklärt.
Schade, dass so nicht alle IHK's informieren  Kopfkratz  

Wir werden demnächst die betreffenden Vermittler kontaktieren und über die Veränderung informieren.
Die Idee der Kollegin Netti, sich auch die Nicht-Wahrnehmung erklären zu lassen, finden wir gut und werden wir übernehmen.  Danke  


Bzgl. der Gebühren werden wir uns höchstwahrscheinlich an der damaligen Umschreibung orientieren.
Das kostete damals 70,00 €.


Ich habe noch ein kurze Nachfrage zum geplanten § 34i GewO.
Wird sich dieser nur auf Immobilienkredite beziehen oder übernimmt der alle übrigen Darlehen die zuvor im § 34c (also auch klassische Verbraucherkredite) steckten, sodass der künftige §34c nur noch Makler, Bauträger, Baubetreuer beinhalten würde?



Gepostet am 24.07.2015 um 11:20 von:
Benutzer: master_phk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97305#post97305


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