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Hallo,

hat jemand schon Musterschreiben verfügbar, wie man die Inhaber von § 34c Abs. 1 Nr. 2-Erlaubnissen die Gesetztesänderung nahebringt?

Ich hatte nämlich jetzt vor alle Gewerbetreibenden, die Darlehensvermittler sind, anzuschreiben und auf die zukünftige Erlaubnispflicht hinzweisen.
Wir sind ja nicht darüber im Bilde, welche Art von Darlehen sie genau vermitteln. Ich wussste ja auch erst seit heute, dass es überhaupt verschiedenen Arten von Darlehen gibt.
Sollten wir uns für den Fall, dass sie keine partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen vermitteln einer Erklärung darüber abgeben lassen?

Viele Grüße
Netti



Gepostet am 23.07.2015 um 17:42 von:
Benutzer: Netti
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