Forum-Gewerberecht

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Hi aus Herzogenrath,

nochmals zum Thema Widerruf wegen Steuerschulden bei einer Schank- und Speisewirtschaft. Die Beiträge waren alle von Juli 2005.

Habt ihr mittlerweile Rechtsprechung oder Rücksprache mit Verwaltungsrichtern (Hallo Herr Kramer) gehabt, wie zu verfahren ist?

Widerrruf der Schankwirtschaft nach § 15 GastG und Untersagung der Speisewirtschaft nach § 35 GewO?

Da wir eine kreisangehöige Stadt sind, Widerruf von ir und Untersagung vom Kresi? soll das im Sinne des Erfinders sein, von wegen Bürokratieabbau?

Gruß
Hartmut Fries



Gepostet am 28.10.2005 um 09:58 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=973#post973


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