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Sehr geehrte Gemeinde,

ich habe eine Frage und zwar habe ich aktuell ein Problem mit dem Gewerbeamt, welches für mich zuständig ist. Firmensitz ist gleich Wohnsitz, sozusagen mein Büro ist zu hause.

Wenn ich jetzt z.B. den Firmensitz in eine andere Stadt verlege, indem ich endlich ein öffentliches Büro eröffne, aber Wohnsitz der gleiche bleibt, wer ist dann für mich zuständig?

Reintheoretisch müsste das Gewerbeamt der neuen Stadt, wo das Büro eröffnet wird, zuständig sein? Da das dann der offizielle Firmensitz sein soll.

Was muss ich beim Gewerbeamt machen? Kann man das einfach ummelden oder muss das abgemeldet und wieder angemeldet werden? Da die Bewachungserlaubnis sehr teuer ist, ist das relevant, ob Ummeldung oder Neuanmeldung.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

VG

Thomas



Gepostet am 23.07.2015 um 13:09 von:
Benutzer: Thomas2015
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