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Hallo,

ich sehe keine Veranlassung, die Inhaber von § 34 c-Erlaubnissen anzuschreiben. Wenn jemand in diesem Bereich aktuell tätig ist, so erwarte ich schon, dass er sich selbst auf dem Laufenden hält. Die Kosten und der Aufwand für so eine Aktion sind meines Erachtens gegenüber der Allgemeinheit nicht zu rechtfertigen.

Gruß
HBinder



Gepostet am 17.07.2015 um 13:43 von:
Benutzer: HBinder
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