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Jetzt muss ich doch mal fragen: was passiert jetzt mit den bereits erteilten Erlaubnissen? Sollte man jetzt alle Inhaber von 34c-Erlaubnissen anschreiben und auf die neue Rechtslage hinweisen? Schließlich müssten sie ja eine neue Erlaubnis gem. § 34 f beantragen, falls sie in Zukunft solche Darlehen vermitteln wollen.
Und die Inhaber der bisherigen 34f-Erlaubnisse? Die haben die Erlaubnis ja erhalten, als Nr. 3 die partiarischen und Nachrangdarlehen noch nicht enthielt. Brauchen die jetzt ein Update ihrer Erlaubnis oder können sie von nun an auch solche Darlehen vermitteln?

Schwere Fragen für Freitag Mittag...  Kopfkratz    Kopfkratz  



Gepostet am 17.07.2015 um 13:31 von:
Benutzer: j.bollinger
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