Forum-Gewerberecht

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Mitteilung unseres Wirtschaftsministeriums vom 22. Juni 2015

Informationen zu geplanten Gesetz- und Verordnungsentwürfen aus der 117. Tagung des BLA „Gewerberecht“ vom 21. / 22. April 2015
1. Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes

BMWi berichtet über den Sachstand zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz. Der noch nicht offizielle Referentenentwurf des BMFSFJ befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen und soll voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2015 zur Stellungnahme an die Länder und Verbände übersandt werden.

Der Entwurf wurde im Vergleich zu der ersten Fassung noch einmal verschärft. So sollen Prostituierte bei der verpflichtenden Anmeldung einen Nachweis über eine gesundheitliche Beratung vorlegen. Der Nachweis über die erfolgte Gesundheitsberatung soll Voraussetzung für die Erteilung der Anmeldebestätigung sein. Die gesundheitliche Beratung muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden, Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich mindestens zweimal pro Jahr beraten lassen. Die Anmeldung muss alle zwei Jahre erneut vorgenommen werden. Nach Vorschlag des BMFSFJ soll im Gesetzentwurf klar gestellt werden, dass die Beratungsbehörde nicht zugleich die Behörde sein kann, bei der die Anmeldung der Prostituierten erfolgt. Neu ist auch eine Regelung zur Kondompflicht.

Die von BMWi in Abstimmung mit dem Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ vorgeschlagene Klarstellung in § 6 Abs. 1 GewO, dass die persönliche Ausübung der Prostitution nicht in den Anwendungsbereich der GewO fällt, ist in dem Referentenentwurf nach derzeitigem Stand enthalten.

Beste Grüße und Wünsche für den Tag/ das Wochenende mailt VoPi aus dem sonnigen "Struceberch"



Gepostet am 17.07.2015 um 11:03 von:
Benutzer: VoPi
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