Forum-Gewerberecht

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Erfahrungsgemäß werden die ausführenden unteren Behörden als letzte von solchen Vorhaben informiert.

Da noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vorliegt - zumindest ist uns hier noch keiner bekannt - können die Gewerbeämter um diese zusätzliche Aufgabe noch nichts wissen.

Zudem bestiommen die Länder die zuständigen Stellen. Es kann auch auf Kreisebene verortet werden. Denkbar wäre aus meiner Sicht auch eine Stelle bei den Gesundheitsämtern, denn die sind sicherlich eher erfahren was Diskretion anbetrifft.



Gepostet am 17.07.2015 um 08:22 von:
Benutzer: Civil Servant
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