Forum-Gewerberecht

» Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes «

Wir haben 2013 bei der Überleitung des 34c Kapitalanlagen in den 34f für die Erlaubnis 130 Euro erhoben. Bei nachträglicher Vorlage der Sachkunde die vorläufige Erlaubnis bis Ende 2014 für 40 Euro gegen eine unbefristete getauscht. Sind durch fehlende Sachkundenachweise einzelne Nr. rausgefallen (z. B. die Sachkunde wurde nur für Nr. 1 nachgewiesen, die vorläufig erlaubten Nr. 2 und 3 jedoch nicht), gab es von Amts wegen eine neue Urkunde im Tausch und für 60 Euro, da durch Änderungsantrag IHK-Register erhöhter Aufwand.

Ums kurz zu machen, wir machen das bei 34c Nr. 2 zu 34f Nr. 3 genau so, da der Aufwand absolut vergleichbar ist. Der volle Gebührensatz wird nur für die Direktinvestments und Neuanträge fällig.



Gepostet am 15.07.2015 um 14:19 von:
Benutzer: LKL34cfhi
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