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Also, wir weisen im 34c-Antrag darauf hin, dass die 2 Darlehensformen unter 34f fallen. Den 34f-Antrag haben wir für den Fall der Übergangsregelung neu gefasst (Beschränkung ohne Sachkunde vorerst auf die beiden Darlehenstypen), der wird sich ja dann ab 1.1. wieder erübrigen. Nun sind wir am IHK-Register dran, um die beschränkte 34f-3 einzubauen.

Darlehen: Man muss sich von der ursprünglichen Intention des 34c ablösen. Das hieß mal, ich vermittle dir ein Grundstück oder ein Haus und den dazu erforderlichen Kredit dazu. Oder ich bau dir 'n Haus und hab den Kredit bei der Hand. Darlehen umfasst viele verschiedene Typen. Von denen 2 nun herausgelöst sind als Finanzprodukt, da sie nicht festverzinslich sind, sondern gewinnabhängig, oder ein besonderes Ausfall-Risiko im Insolvenzfall bedeuten.

Darlehensvermittlung heißt auch, ich vermittle jemandem z. B. ein Unternehmen, wohin er sein Geld als Darlehen entleiht und nach fester Laufzeit mit festem Zins wiederbekommt.

Übrig bleiben klassische Bau- oder Wohnungs-Darlehen, festverzinsliche Darlehen u. a.

Warten wir mal auf den 34 i HAHAHAHAHA! Sind wir grade fertig, den 34 f 3 auszustellen, Gebühren zu erheben und Sachkundenachweis abzuheften, kommt der nächste Gau für die Vermittler und frisst den Rest der Darlehen mit einer neuen Erlaubnis auf! Die zünden uns dann langsam die Bude an...

Bis dahin!

darkhouse



Gepostet am 14.07.2015 um 16:49 von:
Benutzer: LKL34cfhi
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