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» wenn Richter keine Ahnung haben «

Deutlich widerspricht das OVG der Argumentation, eine wirtschaftliche Betriebsführung sei nach einer Reduzierung der zulässigerweise aufzustellenden Geldspielgeräte von 12 auf 8 nicht mehr möglich. Das OVG verweist auf die Möglichkeit, die wegfallenden Geräte durch andere [B]Unterhaltungsspielgeräte [/B]zu ersetzen und hierdurch weitere Umsätze zu generieren (S. 61).


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Gepostet am 09.07.2015 um 16:26 von:
Benutzer: immo2012
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