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Hallo,

es kommt wie immer auf den Einzelfall an.    

Mietet jemand eine Wohnung und vermietet sie für kurze Zeiträume (bei Terminwohnungen von Prostituierten in der Regel 1 - 2 Wochen, teilweise auch nur Tageweise) weiter, so ist er gewerblich tätig. Die Einnahmen übersteigen auch deutlich die üblichen Mietpreise einer 1 - 2 Zimmer Wohnungen. Hier werden in der Regel Tagespauschalen von 30 - 100,- Euro je nach Lage und Kundenfrequenz fällig. Die Wohnung oder das Zimmer wird also nur zu Arbeitszwecken angemietet und dient nicht dem Wohnen.

Ein Indiz ist immer, ob die Prostituierte auch melderechtlich in der Wohnung angemeldet ist, d.h. sie beabsichtigt dort tatsächlich auch zu wohnen und hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn dies wirklich der Fall ist (entspricht in den seltensten Fällen der Lebenswirklichkeit :rolleyes smile  , dann ist eine gewerbliche Zimmervermietung zu verneinen.

Kontrollmöglichkeiten:

Im Internet unter [URL]www.ladies.de[/URL] werden in der Regel diese Terminwohnungen mit Adresse oder Handy-Nr. beworben. Über die Regionalsuche kann man seine Stadt oder Gemeinde finden....der eine oder andere wird staunen wie viele Mädels in seinem Zuständigkeitsbereich unterwegs sind.

Vor Ort den Mietvertrag der Prostituierten vorlegen lassen. Hier findet man meistens Angaben zum Tagesmietpreis.



Gepostet am 09.07.2015 um 15:53 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97095#post97095


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