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 Moin    Moin   von der D...

wenn ich eine Wohnung gemietet habe und bin mit meinem Vemieter einig, dann kann ich untervermieten, ohne dass es Gewerbe ist. Baurecht informieren wegen der besonderen "Nutzungsart". Gewerbe erst, wenn ich mehrere Zimmer untervermiete und damit einen Aufwand verbiknden muss, dass es gewerbliche Ausmaße annimmt.
Das ist unsere Auffassung und Praxis bisher.
Steuerrechtlich haben die sich um die Einnahmen selbst zu kümmern und anzugeben.



Gepostet am 09.07.2015 um 13:03 von:
Benutzer: BE-DE
Der Original-Beitrag :
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