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Wenn sie diese eine Wohnung auf Dauer an die "Dame" vermietet und keine anderen Leistungen dazu erbringt, ist es kein Gewerbe. Im Gegensatz zu der Tätigkeit ihrer Mieterin.


Renate Jacob



Gepostet am 09.07.2015 um 07:49 von:
Benutzer: Renate Jacob
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97082#post97082


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