Forum-Gewerberecht

» GmbH ohne Geschäftsführer «

Zwei Möglichkeiten:

1.
Die neue Anschrift vermerken und mit der Abmeldung warten,bis ein neuer Geschäftsführer bestellt ist.

2.
Mal bei der neuen Gemeinde nachfragen, ob das Gewerbe dort bereits gemeldet ist. Sollte das der Fall sein, ist die Abmeldung von Amts wegen ohne Probleme möglich.

Ich persönlich würde in dem vorliegenden Fall Variante 2 vorziehen



Gepostet am 07.07.2015 um 14:41 von:
Benutzer: Eddy
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97064#post97064


Beitrags-Print by Breuer76