Forum-Gewerberecht

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Hallo,

hier mal ein paar übliche Definitionen die sich in weiten Teilen auch in der Rechtsprechung durchgesetzt haben:

1. Wohungsprostitution

Wohnung und Arbeitsstätte zugleich. Max. 2 Frauen sind in der Wohnung beschäftigt. Frauen sind auch melderechtlich in der Wohnung erfasst.

2. Bordellähnliche Betriebe

Keine Wohnung, reiner Gewerbebetrieb, 2 – 4 Damen sind im Betrieb beschäftigt und in der Regel dort auch nicht melderechtlich erfasst.

3. Bordellbetrieb

Keine Wohnung, reiner Gewerbetrieb, mehr als 4 Damen sind beschäftigt, eventuell in Kombination mit einer Gaststätte. Es gibt in der Regel einen Bordellbetreiber, der auch das Gewerbe angemeldet hat.

4. Anbahnungsgaststätte

Gaststätte in der sich auch Prostituierte aufhalten und entsprechende Kundenkontakte hergestellt werden. Prostitution findet dann in externen Räumlichkeiten statt.

5. Laufhaus

Ein Laufhaus ist ein Bordell, in dem Prostituierte ein Zimmer angemietet haben. Wenn sie auf Freier warten, steht ihre Tür offen.
Die Freier können durch die Gänge des Hauses laufen (daher der Name Laufhaus), um mit den Damen in ihren Zimmern zu verhandeln und gegebenenfalls einen Prostitutionsvertrag zu schließen. Der Besuch kostet in den meisten Laufhäusern keinen Eintritt.

6. Terminwohnung

Wohnung mit 1 - 2 Zimmern und wöchentlich wechselnden Mädchen, die ausschließlich auf "Termin" fahren, also jede Woche in einer anderen Stadt anzutreffen sind. Die Vermieter der Wohnung werden in den meisten Fällen gewerberechtlich mit dem Begriff der "gewerblichen Zimmervermietung" erfasst. Abgerechnet wird in der Regel mit einer Tagespauschale.



Gepostet am 07.07.2015 um 08:10 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
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