Forum-Gewerberecht

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Hallo Frau Michnewski,

wenn es - wie von Ihnen geschildert - zu keinem Abschluß eines Vertrages/Vorvertrages etc. kommt, mit dem sich der Verbraucher zu irgend etwas "verpflichtet", dann liegt kein Reisegewerbe vor (vgl. auch Stober/Korte in Friauf, Komm. zur GewO § 55 RdNr. 148 ).  Lesen  

Kommt es jedoch an der Haustür zum Abschluß irgendwelcher Verträge/Vorverträge etc., dann liegt ein Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen vor.

Hier ist ggf. nochmals nachzuhaken, denn wie kommen die "Berater" an ihre Provision (wie wird der Erfolg des einzelnen Beraters ermittelt).

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 27.10.2005 um 14:16 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=970#post970


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