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» Widerruf Gaststättenerlaubnis wegen Beihilfe zur Prostitution «

Hallo,


folgender Sachverhalt:

Wir werden demnächst einer Person die gaststättenrechtliche Erlaubnis wegen Beihilfe zur Prostitution widerrufen.

Konsequenz wird wohl sein, dass ein Strohmann eine neue Erlaubnis beantragt und die verbotene Prostitution fortgeführt wird.

Gibt es eine Möglichkeit die Erlaubnis nicht zu Erteilen?

Danke für Eure Hilfe!



Gepostet am 22.06.2015 um 15:44 von:
Benutzer: VG Rodalben
Der Original-Beitrag :
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