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» Ausländischer Ausländer möchte Einzelgewerbe betreiben «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

gestern meldete sich eine Dame bei uns, die seit Jahren ein kleines Lebensmittelgeschäft als Einzelunternehmen betreibt, in dem vor allem Waren mit kyrillischer Beschriftung vertrieben werden.
Dieses Geschäft möchte jetzt eine Dame aus Kasachstan übernehmen und die bisherige wäre dann eine Art Geschäfstführerin. Die Erwerberin würde aber weiter in Kasachstan bleiben und nur einmal im Quartal vorbeischauen.
Ist das möglich?
Folgendes fällt einem dazu ein. Würde die Erwerberin in Deutschland leben, dürfte sie anfangs lange Zeit aus Sicht des Ausländeramtes keine selbsständige Tätigkeit anmelden. Es erscheint absurd, dass sie das dann aber aus dem weit entfernten Ausland tun sollen dürfte.

Falls hier mehrheitlich die Meinung bestehen sollte, dass man eine solche Anmeldung ruhig entgegen nehmen sollte, müsste man dann darauf bestehen, dass sich die bisherige Betreiberin eine notarielle privatrechtliche Generalvollmacht ausstellen lässt?

(Noch ein Gedanke: Jemand aus Kasachstan lebt hier und darf hier ein Gewerbe anmelden. Das macht er ein paar Monate, aber dann zieht er privat zurück nach Asien und das Ladengeschäft läuft weiter. Dann würden wir dies ja wohl auch akzeptieren und nicht eingreifen?)



Gepostet am 19.06.2015 um 08:41 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
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