Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Runge[/i]
Dass der Bürger auch ein Gewerbe anmelden darf, wenn er denn tatsächlich gar keins ausübt, sehe ich nicht so.[/quote]

Das ist vollkommen richtig.
Ich denke der Beitrag von Koll. BE-DE ist in die Richtung zu verstehen, dass bei Abgrenzungsproblemen zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit durchaus eine Gewerbeanziege akzeptiert werden kann.

Im vorliegenden Fall ist die Tätigkeit jedoch für mich eindeutig der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 27.05.2015 um 10:46 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96587#post96587


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