Forum-Gewerberecht

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Hallo nach NRW,

das Schreiben von Kurzgeschichten fällt nach meiner Meinung unstrittig unter den Kunstbegriff des Art. 5 GG (vgl. auch Marcks in Landmann/Rohmer, Komm. zur GewO, § 14 RdNr. 24, 68. El.).

Zum Kunstbegriff rechnet man neben dem Werkbereich (Schaffung des Kunstwerkes) auch den Wirkbereich. Letzterer umfasst die Verbreitung des Kunstwerkes.

Somit ist zumindest aus gewerberechtlicher Sicht keine Anzeigepflicht gegeben.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 27.05.2015 um 10:34 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96585#post96585


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