Forum-Gewerberecht

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Hallo zusammen,

ich habe nochmal eine Frage im Zusammenhang mit der Freiberuflichkeit von Autoren. Habe die Anfrage eines Bürgers bekommen, ob ein Gewerbe anzumelden ist oder nicht. Das Finanzamt hat ihm die Auskunft gegeben, dass eine Anmeldung vorzunehmen ist. Jetzt bin ich etwas verunsichert, ob eine Anmeldung vorzunehmen ist oder nicht.

Folgender Sachverhalt: Der Herr hat Kurzgeschichten geschrieben und diese in einem 80-seitigen Taschenbuch zusammengefasst. Dieses möchte er verständlicherweise verkaufen. Meiner Meinung nach ist dies alles freiberuflich, schreiben und verkaufen. Würde ja sonst auch wenig Sinn machen wenn nur das Schreiben freiberuflich wäre    

Jetzt ist die Frage: Gibt es eine Grenze, ab welcher man von Gewerblichkeit ausgeht, oder ist ein Schriftsteller Freiberufler, egal in welchem Umfang seine eigenen Werke veräußert werden?

Danke vorab für Antworten  anbeten  



Gepostet am 27.05.2015 um 08:59 von:
Benutzer: BernshausenL
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