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» Verfrühte Gewerbeabmeldung ändern «

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und hoffe dieses Thema ist es ebenfalls und nicht schon in einem anderen Thread zu finden.

Ich betreibe derzeit noch ein Gewerbe und habe im April eben dieses zum 31.08.2015 abgemeldet. Wie der Zufall will hat sich tatsächlich ein Nachpächter für mein Gewerbeobjekt gefunden. Dieser übernimmt das ganze nun bereits ab 01.06.2015.
Mein Steuerberater riet mir das Gewerbe noch einmal zu dem früheren Zeitpunkt abzumelden um eben Beitragszahlungen wie zum Beispiel an Krankenkassen, BGN etc. einzudämmen.
Gesagt, getan. Ein paar Tage später erhielt ich einen Anruf vom zuständigen Gewerbeamt mit der Aussage das, einmal abgegebene Abmeldungen die bereits elektronisch verarbeitet wurden nicht mehr geändert werden können. Ich solle mir doch keinen Kopf um das Finanzamt und so weiter machen. Meine Frage ist nun: Stimmt das so? Sollte es wirklich absolut NICHT möglich sein eine einfache Gewerbeabmeldung in der Software zu ändern und die automatisierten Meldungen an Behörden usw. erneut eventuell mit kurzer Begründung rauszuschicken?!

Ich bitte dringend um Hilfe!

Danke im Voraus,

Grammels



Gepostet am 22.05.2015 um 14:02 von:
Benutzer: Grammels
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96557#post96557


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