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[QUOTE]Lt. verwaltungsservice.bayern.de sind Flohmärkte teilweise wohl als Spezialmarkt festsetzbar, dann aber nur gewerblichen Anbietern zugänglich.[/QUOTE]

Naja, so neu ist das ja nicht.

Dass die festsetzbar sind, wenn die Kriterien der GewO und der MarktgewVwV vorliegen, bestreitet ja keiner.

Das Problem liegt in der mangelnden Festsetzungsfähigkeit weil wenige Gewerbetreibende dabei sind ODER weil bspw. der gewerbliche Veranstalter Eintrittsgelder erhebt.

Tatsächlich liegen oft auch überhaupt keine Flohmarktartikel auf den Tischen , sondern billiger Importschrott (Neuware).

Und vor allem gegen Jahresende beginnen sich die Veranstalter mit den "gute Zweck Flohmärkten" der Kirchen und Vereinen ins Gehege zu kommen.

@CivilServant:

Manch größere Kommune ist dermaßen kreativ bei der Aufteilung ihrer Einwohner in kleine 20.000 Einwohner zählende Quartiere, dass man dort jede Woche irgendwo einen festgesetzten Flohmarkt antreffen kann.



Gepostet am 22.05.2015 um 07:13 von:
Benutzer: LKKS
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