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» Flohmarkt ja oder nein? «

Was mir gerade noch auffällt:

Lt. verwaltungsservice.bayern.de sind Flohmärkte teilweise wohl als Spezialmarkt festsetzbar, dann aber nur gewerblichen Anbietern zugänglich.

Zu Grunde liegen hier §68 u. 69 GewO



Gepostet am 21.05.2015 um 16:21 von:
Benutzer: Frostkater
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96536#post96536


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