Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus Rheinhessen,
m. w. dürfen Schädlingsbekämpfer aber nur gewerblich tätig werden, wenn Sie Ihre Sachkunde nachgewiesen haben - ich komme für RLP aber nicht drauf, wer zuständige Behörde ist - im Zweifelsfall würde ich bei Eurem Bauhof / Gartenamt mal nachfragen. Hab auch noch diesen Link [URL=http://www.rlpdirekt.de/rheinland-pfalz/lebenslagen/Schaedlingsbekaemp
fung:_Sachkunde]  Lesen  [/URL] gefunden, vielleicht hilft es weiter.



Gepostet am 13.05.2015 um 11:31 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96457#post96457


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