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» Schädlingsbekämpfung im Reisegewerbe «

Hallo lieber Forennutzer,

heute Morgen hat sich die Frage aufgeworfen, ob die Schädlingsbekämpfung im Reisegewerbe angemeldet werden darf oder nicht.
Nach §56 Abs. 1 Nr. 1b GewO ist der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren verboten, das Aufsuchen von Bestellungen auf Schädlingsbekämpfungsmittel aber zugelassen.

Heißt das jetzt im Klartext: Die Schädlingsbekämpfungsmittel darf der Reisegewerbetreibende nicht mitführen, aber die Bestellung vor Ort aufnehmen und im Nachhinein liefern?
Falls ja, ist die Frage ob man die o. g. Tätigkeit überhaupt im Reisegewerbe ja noch nicht geklärt.

Stehe etwas auf dem Schlauch und hoffe auf eure Unterstützung.

LG Jannes



Gepostet am 13.05.2015 um 08:23 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96454#post96454


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