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Das ist erst einmal eine Frage des Baurechts wegen der Nutzung, die über die bisherige des Wohnens hinausgeht. Insofern erst einmal mit der zuständigen Baurechtsbehörde klären, ob diese Nutzung überhaupt möglich ist. Ggf. hat sich dann schon die Idee erledigt.



Gepostet am 08.05.2015 um 13:36 von:
Benutzer: HBinder
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