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Hallo,

ich habe ein Problem und keine Lösung gefunden.

Bei mir möchte der Geschäftsführer einer GmbH diese anmelden ohen seine Wohnanschrift anzugeben. Er ist zwar Deutscher, wohnt aber nicht in Deutschland. Er möchte auch nicht sagen, wo er wohnt. Kann mir jemand sagen ob es zwingend notwendig ist, die Wohnanschrift des GF mit in die Gewerbeanzeige einzutragen. Ich habe dazu nichts gefunden.

Danke und schönes WE
Klosi



Gepostet am 08.05.2015 um 09:05 von:
Benutzer: Klosi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96392#post96392


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