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Mein Sohn betreibt eine kleine Gaststätte geht aber Vollzeit arbeiten, in der Zeit in der er arbeitet halte ich (Mutter) die Stellung.
Die Stadt möchte nun eine Stellvertreterkonzession.
Die Frage nun ist: muss ich als Stellvertreter im Betrieb angemeldet sein? würde bedeuten mein Sohn kann aufhören da die Kosten nicht im Verhältnis sind ( Sozialabgaben,BG.....).
Die IHK sagt ich als Mutter kann als Familienmitglied im der Wirtschaft ohne Stellvertreterkonzession arbeiten, die Stadt sagt :was die IHK sagt interessiert uns nicht, entweder Stellvertreterkonzession oder meinem Sohn wird seine Konzession genommen.
Wer ist nun im Recht?



Gepostet am 05.05.2015 um 15:52 von:
Benutzer: anima
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