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» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Noch mal zu Abmeldung von Amtswegen.
Betrieb ist eindeutig eingestellt. Firmeninhaber ist weg, es kann nicht mehr zugestellt werden.
Wieso fertigt ihr dazu eine Verfügung ? Abgemeldet, auch von Amts wegen ,wird doch mit dem vorgeschriebenen Formular, das dann in den gesetzl. Verteiler kommt.
In dem Fall, wo der Inhaber noch greifbar ist, müsste er die erzwungene Abmeldung ja auch mit einem Formblatt machen.


Renate Jacob



Gepostet am 04.05.2015 um 10:53 von:
Benutzer: Renate Jacob
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96321#post96321


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