Forum-Gewerberecht

» Kindertrödelmarkt an einem verkaufsoffenen Sonntag «

Dass mangels Gewerbe keine Marktfestsetzung in Frage kommt, sehe ich auch so. Etwas kniffliger ist da schon die Frage mit dem Feiertagsschutz.
Wir hatten hier neulich einen unangemeldeten "Kaufhaus-Flohmarkt" am Sonntag. Veranstalter war ein Förderverein einer Grundschule, Veranstaltungsort die Schule. Ich habe dem Verein mitgeteilt, dass solche Veranstaltungen mit dem Feiertagsgesetz kollidieren und künftig samstags stattfinden sollten.
Der Verein möchte nun aber zweimal jährlich solche Veranstaltungen am Sonntag abhalten. Ich denke, an verkaufsoffenen Sonntagen sollte es weniger problematisch sein, weil da der Feiertagsschutz durch die Ladenöffnung ja sowieso schon eingeschränkt ist. Die Termine für die Sonntagsöffnung passen aber dem Verein nicht, der auch meint, im angrenzenden Berlin würden doch auch jeden Sonntag private Trödelmärkte abgehalten werden.
Ob das so ist, kann ich nicht beurteilen. Der Feiertagsschutz bezieht sich jedoch nicht nur auf die Religionsausübung (s. Nähe zur nächsten Kirche) sondern auf die nichtkommerzielle Freizeitgestaltung aller Bürger. Insofern dürfte ein privater Trödelmarkt an einem Sonntag doch immer problematisch sein, oder?   
Der Verein erwartet von mir eine Stellungnahme zu den geplanten Sonntagsveranstaltungen und ich neige dazu, sie als unzulässig anzusehen. Sehe ich das richtig? Natürlich will ich der privaten Initiative auch keine unnötigen Steine in den Weg werfen.
Bin dankbar für Eure Meinungen  Danke  



Gepostet am 21.04.2015 um 11:40 von:
Benutzer: j.bollinger
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