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» Hamburger Spielvergnügungssteuer: BFH lässt Revision zu! «

Hallo Meike,
der Beschluss des BFH enthält keine Begründung, so dass man daraus ohnehin nicht erkennen kann, warum der BFH die Revision zugelassen hat. Daher macht es aus meiner Sicht wenig Sinn, diesen hier zu veröffentlichen.

Die Begründung für die Zulassung der Revision lässt sich aus den in der Nichtzulassungsbeschwerde von der dortigen Beschwerdeführerin aufgeführten Gründen ableiten. Diese Begründungsschrift kann aber nicht veröffentlicht werden.

Dass viele Kommunen nun der Gefahr von Klageverfahren ausgesetzt werden, geschieht diesen meines Erachtens recht, da sie offenbar den Hals nicht voll genug bekommen können und sie die Automatenaufsteller in den vergangenen Jahren mit fadenscheinigen Begründungen mit immer höheren Vergnügungssteuern überzogen haben.

Sorry Meike, aber dazu fallen mir spontan zwei alte Redewendungen ein:

[CENTER]"Gier frisst Hirn"[/CENTER]

oder

[CENTER]"Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht."[/CENTER]

Liebe Grüße,
barnie



Gepostet am 21.04.2015 um 09:43 von:
Benutzer: barnie
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