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» Kindertrödelmarkt an einem verkaufsoffenen Sonntag «

[quote][i]Original von Runge[/i]
Hallo aus Bad Fallingbostel,

da keine Gewerbetreibenden teilnehmen, unterfällt die Veranstaltung auch nicht der Gewerbeordnung. Da sie aber an einem Sonntag stattfinden soll, wäre noch zu prüfen, ob sie mit Eurem Feiertagsgesetz vereinbar ist.

Regina Runge[/quote]

Danke für die Stellungnahme  smile  
Da es ein verkaufsoffener Sonntag ist und der Tierpark weit weg von der nächsten Kirche liegt, habe ich da wenig Bedenken.



Gepostet am 21.04.2015 um 08:38 von:
Benutzer: Bodenberger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96160#post96160


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