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Hallo Forum,

In Bremen wurde eine Abmeldung mit dem Abmeldeformular GewA3 nach §14 Gwo oder 55 c Gwo abgelehnt, weil" kein Gewerbeeintrag vorlag und so nie ein gewerbe angemeldet wurde. In Folge dessen könne es auch nicht abgemeldet werden."

In einem anschließenden Telefongespräch wurde eingeräumt," daß man die Zeile 22 (Reisegewerbe) übersehen hätte , das Formular jedoch nur fürs stehende Gewerbe zulässig wäre. Und in diesem Register gäbe es kein Eintrag.
Ein Reisegewerbe könne man nicht abmelden und es würde nur mit der Rückgabe der Karte funktionieren. Bei Wiederaufnahme müsste ein neue Karte beantragt werden."

Leider gebe auch die Verwaltungsvorschriften nicht so richtig was her.
Auch gibt es in der GWO selbst keine hilfreichen Verweise.

Wr hat ein paar Antworten, Links, Komentare?




Wie und mit welchem Formular melde ich das Reisgewerbe ab?

Wie ist der Verbleib der Karte geregelt?

Ist eine Gewerbeanzeige bei Wiederaufnahme ausreichend?


Mit Grüßen

Jonas Kuckuk



Gepostet am 17.04.2015 um 15:04 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96116#post96116


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