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» Erzwingungshaft «

Sehe ich auch so! Am Anfang als ich noch unwissend war und mir das Verwaltungsverfahren mit den Zwangsmitteln nicht bekannt, da habe ich das OWI-Verfahren schon frühzeitig begonnen....und bin dann mit dem genannten Fall, der das Bußgeld bezahlt, aber seiner Pflicht noch immer nicht nachkam, ganz schön gegen die Wand gefahren.    

Seither warte ich mit einem OWI-Verfahren, bis das Vw-Verfahren ins Leere läuft (was leider - zumindest bei uns hier - fast immer so ist)

Deswegen auch "Schmankerl". Warten bis man zuschlagen kann...    

Ein schönes Wochenende!  party4  



Gepostet am 17.04.2015 um 11:36 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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