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» Marktfestsetzung für "Mini-Markt" «

Der nicht ganz weltfremde Gedanke wird sein, dass es bei einem eingeschränkten Spezialmarkt nur eine eher kleine Zahl potentieller Beschicker gibt, bei einem Jahrmarkt aber nicht.

Zitat aus dem Erlass:
[I]"Die Zulassung von weniger als 12 Anbietern muss insbesondere in ländlichen Gebieten möglich sein, in denen die Zahl der potentiellen Anbieter regelmäßig geringer ist."[/I]

Der stammt übrigens vom Jan. 2008 und fußt auf einem BLA-Beschluss hierzu.

Man muss auch aufpassen, dass man bei allzu kleinen Märkten durch eine Festsetzung nicht einer Handvoll faktischer Reisegewerbetreibenden das Sonntags-Geschäft ermöglicht über die Hintertür.



Gepostet am 16.04.2015 um 17:21 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96103#post96103


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